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   BFH, 24.10.1974 - IV R 155/71   

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https://dejure.org/1974,1547
BFH, 24.10.1974 - IV R 155/71 (https://dejure.org/1974,1547)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1974 - IV R 155/71 (https://dejure.org/1974,1547)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1974 - IV R 155/71 (https://dejure.org/1974,1547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Freiberuflich tätiger Markscheider - Markscheider - Sachverständiger - Einkünfte - Praktische Berufstätigkeit - Begünstigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, 3; EStG § 34b Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 331
  • BStBl II 1975, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.01.1973 - 1 BvR 508/72
    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - IV R 155/71
    Diese Auslegung des § 34 Abs. 4 EStG hat auch das BVerfG unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit der typischen freien Berufe gebilligt (vgl. Beschluß des BVerfG vom 3. Januar 1973 1 BvR 508/72 StRK, Einkommensteuergesetz, § 34 Abs. 4 -- ab 1955 --, Rechtsspruch 43).
  • BFH, 20.06.1962 - IV 359/61 U

    Einordnung von Einkünften als steuerbegünstigte Nebeneinkünfte

    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - IV R 155/71
    Sie besagt, daß die praktische Berufsarbeit bei den in dem Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich aufgeführten typischen freien Berufen in der Regel nicht der wissenschaftlichen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. mit § 34 Abs. 4 EStG gleichgestellt werden kann, selbst wenn diese auf wissenschaftlicher Grundlage und Vorbildung beruhen (vgl. dazu Entscheidung des BFH vom 20. Juni 1962 IV 359/61 U, BFHE 75, 325, BStBl III 1962, 385 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 08.10.1981 - IV R 202/79

    Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit - Verträglichkeit eines Präparats -

    Einkünfte, die aus einer typischen, in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich genannten freien Berufstätigkeit bezogen werden, gehören im allgemeinen nicht dazu; denn die praktische Berufstätigkeit bei den in dem Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten typischen freien Berufen kann in der Regel nicht der wissenschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG gleichgestellt werden, selbst wenn sie auf wissenschaftlicher Grundlage und Vorbildung beruht (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Oktober 1974 IV R 155/71, BFHE 114, 331, BStBl II 1975, 290 und vom 4. Februar 1971 IV 330/65, BFHE 102, 39, BStBl II 1971, 483).
  • BFH, 27.08.1981 - IV R 20/79
    NV: Die Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG ist nicht für Einkünfte zu gewähren, die aus einer typischen, in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich genannten freien Berufstätigkeit bezogen werden; denn die praktische Berufstätigkeit bei den Katalogberufen kann in der Regel nicht der wissenschaftlichen Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 4 EStG gleichgestellt werden, selbst wenn sie auf wissenschaftlicher Grundlage und Vorbildung beruht (vgl. Urteile des BFH vom 24.10.1974 IV R 155/71 und vom 4.2.1971 IV 330/65).
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